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FAQ

Unsere FAQs

Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Seit über 30 Jahren führen wir mit Ko­oper­ations­partnern bundesweit erfolgreich Verteilungen durch. Grundsätzlich lassen wir jeden Auftrag stichprobenartig durch Haushaltsbefragung in einzelnen Gebietsparzellen oder durch Sichtkontrollen bei Briefkästen kontrollieren. Ebenso führen wir betreffend der gesamten Ablauforganisation eines Auftrags regelmäßig Systemkontrollen und -revisionen durch. Wir erfassen alle Prüfungen und legen auf Wunsch entsprechende Berichte gerne vor.

Wir verteilen jedes verteilfähige Material in einer Mindestauflage von 1.000 Stück.

Flyer • Karten • gefalzte Prospekte • Zeitungen • Broschüren • Produktproben • Telefonbücher • gestanzte Formen • Türanhänger

Verteilgebiete werden in verschiedenster Weise festgelegt. Es gibt die Mög­lichkeit, ausgehend von einer vom Kunden festgelegten Auflagen­höhe, eine maximal mögliche Fläche um einen Standort festzulegen. Andere Kunden haben schon präzise Vorstellungen, bereits bestimmte Auflagen­höhen in vorab eruierten Gebieten (beispiels­weise bestimmte Orte einer Gemeinde) zu verteilen.

Will man ohne bereits bekannte Stückzahlen Gebiete bedienen, so empfehlen wir Ihnen gerne entsprechende Auflagen oder planen Ihre Aktion gemeinsam mit Ihnen. Profitieren Sie hier von unser über 30jährigen Erfahrung.

Gern begleiten wir Ihr Projekt von der Idee, über die Gestaltung und Druck bis hin zur Verteilung und Veröffentlichung auf den sozialen Netzwerken sowie auf öffentlichen Werbeflächen – in Teilbereichen oder als Full-Service.
Sprechen Sie uns an!

Allen Auftragnehmern der Prospektverteilung Habel GmbH werden u. a. eigenständige Auftragsabwicklungen, vollumfängliche Haftungsübernahmen und die Einhaltung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen vollständig und jederzeit nachweislich auferlegt. Eine eigens beauftragte, anwaltliche Begutachtung hat die entsprechende Gewissenhaftigkeit unserer gesamten Auftragsabwicklung bestätigt. Eine eigene Revision prüft ständig entsprechende administrative Fragestellungen intern und vor Ort ab.

Seit dem 01.01.2015 geltende Regelungen nach dem Mindestlohngesetz werden ebenso vollumfänglich und jederzeit nachweislich unseren Auftragnehmern auferlegt. Eine eigene Revision prüft ständig entsprechende Einhaltungen intern und vor Ort nach.

Wir verteilen für Sie an jedem Wochentag, wenn gewünscht auch an Feiertagen. Und das 365 Tage im Jahr.

Sie haben noch mehr Fragen? Kontaktieren Sie uns!